Unerfreuliches aus Wuppertal
Heute, am 18.12.2019, stand ein DSSQ-Aktivist aus Düsseldorf vor dem Landgericht Wuppertal. Er hatte gehofft, dort in einer Berufungsverhandlung gegen ein Unrechtsurteil des Amtsgerichts Wuppertal sein Recht zu bekommen. Vergeblich! Der vorsitzende Richter und der Staatsanwalt erzeugten bereits vor der Beweisaufnahme eine Stimmung, die deutlich machte, dass es einen unbedingten Verfolgungswillen gibt.
Obwohl KEIN Polizist durch einen Demonstranten geschädigt wurde und obwohl ein Polizeizeuge aussagte, dass die vorderen Reihen der DemonstrantInnen von den hinteren Reihen durch die lose Polizeikette geschoben wurden, wurde seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts dem Aktivisten, der sich in den vorderen Reihen aufhielt und dem KEIN persönlicher Tatvorwurf gemacht wurde, ein Drohszenario aufgemalt, welches der Verteidigung sinnvoll erscheinen ließ, die Berufung zurückzuziehen.
Damit muß der Aktivist jetzt 120 Tagessätze a 40 Euro zuzüglich der Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen – ohne das er etwas gemacht hat. Das ist eine Auswirkung des neu geschaffenen Paragraphen 114 und seiner Auslegung durch Teile der Justiz. Das nächste Verfahren in Wuppertal findet morgen um 9 UHR vor dem Landgericht statt, dort ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegen den Freispruch eines DSSQ-Aktivisten gegangen.
Wer spenden möchte, kann das gerne unter dem Betreff SOLIDARITAET auf das Konto
IBAN: DE44300501101004781488
BIC: DUSSDEDDXXX
Stadtsparkasse Düsseldorf
machen.
Wegen Prozess-Serie gegen Autonome:
Auto-Brandstiftung auf dem Ölberg
Wuppertal. Eine Prozess-Serie gegen Angehörige der regionalen, autonomen Szene vor den Wuppertaler Gerichten soll Hintergrund für vorsätzliche Brandstiftung an einem Auto auf dem Ölberg sein. Eine entsprechende Nachricht tauchte auf einer Internet-Plattform auf. Die ungenannten Autorinnen oder Autoren bezichtigten sich, vergangenen Mittwoch (27. November 2019) an einem Fahrzeug auf der Wirkerstraße Feuer gelegt zu haben, in dicht bewohntem Gebiet. Sie könnten unmittelbare Kenntnis von dem Geschehen haben, denn Polizei und Medien hatten nicht berichtet.
In den aktuellen, mehr als 15 Verfahren gegen Frauen und Männer aus Wuppertal, Duisburg, Köln, vom Niederrhein und aus dem Ruhrgebiet geht es um einen Übergriff bei der sogenannten autonomen 1.-Mai-Demo 2018 auf dem Platz der Republik in der Elberfelder Nordstadt. Die Angeklagten im Alter von 20 bis etwa 50 Jahre gehören teils zu unterschiedlichen Gruppen, teils dürften sie unabhängige Unterstützerinnen und Unterstützer sein. Sie und weitere Beteiligte seien durch eine Polizeikette durchgebrochen, die ihnen den Weg vom Platz auf die Hagenauer Straße versperrte. Dazu hätten sie Polizisten geschubst und getreten. Ein Beamter und eine Demo-Teilnehmerin erlitten leichte Verletzungen. Kurz nach dem Durchbruch setzten Polizisten 25 Verdächtige fest.
Die Beamten von der Sperre sagten über den Durchbruch-Versuch aus, es hätten ihnen mehr als 50 Personen gegenüber gestanden. Deshalb hätten sie schließlich ihre Kette aufgelöst: „Der Druck der Menge war zu groß.“ Ein Angeklagter sagte: „Als auf einmal vor mir frei war, bin ich einfach los gelaufen. Hinter mir waren Leute, die durch wollten.“
Handy-Video ist im Verfahren entscheidendes Beweismittel
Die Demo-Szene belegt das Handy-Video eines Sanitäters der Polizei: Er hatte die Aufnahmen von insgesamt einigen Sekunden auf seinem privaten Telefon gestartet, als er den Durchbruch-Versuch in seiner Nähe bemerkte. Das Video ist Schlüssel in den Verfahren, weil es an anderer Stelle anscheinend Mängel in der Dokumentation gibt: Die Behörden können nicht zweifelsfrei belegen, welche der später festgesetzten Verdächtigen bei dem Durchbruch dabei waren. Die Amtsrichterinnen und -richter haben in erster Instanz diejenigen verurteilt, die auf dem Handy-Video zu erkennen waren – etwa anhand von Kleidung, Frisur oder gar Gesicht. Mehrere Personen haben ihre Beteiligung gestanden. Die Übrigen wurden freigesprochen.
Das Amtsgericht wertete die Übergriffe als gemeinschaftlichen Widerstand, Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Polizisten und Körperverletzung – je nach Beteiligung der Angeklagten. Das Ergebnis: Geld- und Bewährungsstrafen. Ein Angeklagter muss nach Jugendrecht zur Erziehung eine Geldauflage zahlen. Einige der Amtsgerichts-Verfahren dauern noch an. Mitte Dezember beginnen vor dem Landgericht Berufungen gegen die ersten Urteile. Die nächste Landgerichts-Verhandlung ist für den 18. Dezember 2019 vor der 9. Berufungs-Strafkammer angekündigt.
10.000 Euro Brandschaden
Laut Bekenner-Text zu dem Autobrand gehörte das Fahrzeug einer Firma, die aus politischen Gründen angegriffen werde. Darüber hinaus gehe es den Tätern um die Unterstützung gleichgesinnter Gefangener. Die Polizei bestätigte auf Nachfrage, dass am Morgen des 27. November 2019 an der Wirkerstraße ein mutmaßlich vorsätzlich gelegtes Feuer einen Ford-Focus beschädigte. Der Schaden an diesem Auto und einem benachbarten Wagen betrage geschätzt insgesamt 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauern an.
Berufungsverhandlung der 9. Strafkammer
gegen zwei Angeklagte
am 18. Dezember 2019, 11 Uhr
Justizzentrum Wuppertal, Eiland
Der Saal wird noch bekannt gegeben.
von Dirk Lotze, Journalist
Solidarität mit den Angeklagten!
Wir erklären uns mit allen von Repression Betroffenen der 1.Mai-Demos solidarisch. Es ist immer ein Angriff auf Einzelne, aber gemeint sind wir Alle.
Wenn ihr von Verhandlungsterminen mitbekommt, zeigt euch solidarisch und unterstützt die Angeklagten!
Bleibt wachsam und achtet auf Ankündigungen!
Wir rufen euch zu Solidaritätsaktionen auf!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!